Kommentar zur Definition von Drittstaatsangehörigen in dem Kommissionsvorschlag eines ECRIS-TCN
Im Juni 2017 hat die Europäische Kommission die Einführung eines zentralisiertes Systems für den Austausch von Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN), das ECRIS-TCN, vorgeschlagen (COM(2017)344 final). Die Definition eines Drittstaatsangehörigen in Artikel 3 lit. g des Vorschlags umfasst auch Unionsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit, deren zweite Staatsangehörigkeit die eines Drittstaats ist. Die Meijers Kommission legt dar, warum die weite Definition von Drittstaatsangehörigen in dem Vorschlag gegen Unionsrecht verstößt.
Kommentar zur Definition von Drittstaatsangehörigen in dem Kommissionsvorschlag eines ECRIS-TCN
Im Juni 2017 hat die Europäische Kommission die Einführung eines zentralisiertes Systems für den Austausch von Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN), das ECRIS-TCN, vorgeschlagen (COM(2017)344 final). Die Definition eines Drittstaatsangehörigen in Artikel 3 lit. g des Vorschlags umfasst auch Unionsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit, deren zweite Staatsangehörigkeit die eines Drittstaats ist. Die Meijers Kommission legt dar, warum die weite Definition von Drittstaatsangehörigen in dem Vorschlag gegen Unionsrecht verstößt.
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2 October 2017