CM1711

Kommentar zum Vorschlag zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen

Die Meijers Kommission möchte, erneut und ausführlicher, ihre Bedenken hinsichtlich des Kommissionsvorschlags vom 29. Juni 2017 (COM (2017/344) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems, ECRIS-TCN, zum Ausdruck bringen. Die Meijers Kommission ist besorgt, dass der Vorschlag, der potenziell erhebliche Auswirkungen auf den Schutz der Rechte Einzelner haben könnte, angenommen wird, ohne je vorher den Mehrwert, die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit eines solchen zentralisierten Systems zu prüfen. 

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Published on
23 October 2017

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