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CM1905

Kommentar der Meijers Kommission zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf terroristische Straftaten

Die Europäische Kommission kündigte 2018 an, dass sie die Kompetenzen der Europäischen Staatsanwaltsschaft auch auf Fälle des grenzüberschreitenden Terrorismus erweitern will. Diese Kompetenzen würden über die in Artikel 86 AEUV festgelegten Zuständigkeiten hinausgehen. Artikel 86 Absatz 1 AEUV beschränkt sich auf Straftaten welche die finanziellen Interessen der Union berühren.

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Veröffentlicht am
13 März 2019

criminal law

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